Regeln

Statuten


PDF-Symbol Statuten 2015 – Reiden

Ausstellungsreglement

PDF-SymbolAusstellungsreglement_2015

Ehrenkodex

Allgemein
Wir haben zur Kleintierzucht allgemein und zu den Englisch Schecken Kaninchen im Speziellen eine besondere Beziehung, die wir mit Achtung und Respekt pflegen.
Die im Ehrenkodex gewählte männliche Form für Personen schliesst auch die weibliche ein.
Nachfolgende Gedanken sind uns Leitlinie im Umgang mit unseren Klubkameraden und den Tieren:
Klubleben
Gegenseitiger Respekt ist uns wichtig im Umgang miteinander sowie mit Gremien und Experten.
Wir verhalten uns solidarisch gegenüber unserem Klub, indem wir gemeinschaftlich wirken, respektvoll miteinander umgehen und einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung leisten.
Insbesondere Neumitgliedern helfen wir bei der Integration in unserem Klub und unterstützen sie mit erprobten Ratschlägen und gutem Tiermaterial.
Mit einem kameradschaftlich offenen Umgang schaffen wir ein positives Klima. Unausweichliche Konflikte tragen wir direkt und fair aus und tragen sie nicht in die Öffentlichkeit.
Wir unterstützen die Freiwilligenarbeit der Klubverantwortlichen aktiv.
Tiere
Das Wohl der Tiere ist uns wichtig. Die Erfüllung der Richtlinien des Tierschutzes ist für uns selbstverständlich, insbesondere was die Stallgrössen, die Lichtverhältnisse, die Fütterung und Pflege sowie die Ordnung und Sauberkeit betrifft.
Wird eine Zibbe bei einem fremden Rammler gedeckt, prüfen beide Züchter das jeweils andere Tier bezüglich einer allfälligen Unsauberkeit im Geschlechtsbereich. Vergangene und aktuelle Krankheiten und deren Behandlung sind offen zu legen.
Bei einem Besitzerwechsel sind die Abstammung, Auffälligkeiten und versteckte Fehler bezüglich des Tieres bzw. der Vorfahren dem Käufer wahrheitsgetreu mitzuteilen, sofern er das verlangt.
Wer Tiere einem anderen Züchter zu einem Vorzugspreis abgibt, darf erwarten, dass er Anspruch auf eine gleichwertige Gegenleistung hat.
Ausstellungen
Wir stehen zu einem fairen Wettbewerb und anerkennen gegenseitig die züchterischen Leistungen und den persönlichen Aufwand, der zu Spitzenergebnissen führt.
Wir haben eine akzeptierte Meinung über die Grenzen eines erlaubten Schaufertigmachens der Tiere, die auch von den Experten geteilt wird.
Die Tiere dürfen an der Ausstellung nur vom Züchter selber, bzw. mit seiner Erlaubnis oder, bei Auffälligkeiten, vom Hallenchef aus der Box genommen werden.
Zumindest die Mehrheit der an der Klubschau ausgestellten Tiere stammt aus der eigenen Zucht.
Dieser Ehrenkodex wurde an der Hauptversammlung vom 23.11.2014 in Bischofszell genehmigt und für gültig erklärt.

Schweizer Englischschecken Klub

Bischofszell, 23. November 2014

Druckerzeichen Ehrenkodex-genehmigt2014